Elternbrief Nr.22 im SJ 2020-21 | Veränderter Hygieneplan
Elternbrief Nummer 22 im Schuljahr 2020-21
Vierte Verordnung zur Änderung der 2. Schul-Corona-Verordnung vom 16.04.2021 /
veränderter Hygieneplan für SARS-CoV-2
Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
wir müssen Sie darüber in Kenntnis setzen, dass folgende Anpassungen zum bisherigen Hygieneplan vorgenommen wurden:
Schüler mit dem Verdacht auf eine mögliche COVID-19 Erkrankung (respiratorische Symptome) dürfen die Schule nicht besuchen.
- Respiratorische Symptome sind: Fieber ab 38 Grad, Husten (nicht durch chronische Erkrankungen), Störung des Geruchs- und Geschmackssinns, Schnupfen (nicht Heuschnupfen/Allergie), Halsschmerzen, Kopf- und Gliederschmerzen, gastrointestinale Symptome (Durchfall, Erbrechen).
- Hier hat der Schulleiter ein Betreuungsverbot durchzusetzen.
- Eine Wiederaufnahme in den Schulbetrieb ist nur möglich durch Abklärung mittels:
-PCR Test
– Nukleinsäurenachweis
– PoC Antigentest durch geschultes Personal in einer Arztpraxis oder einem Abstrichzentrum.
ODER der Schüler muss mindestens 7 Tage sowie bis zur vollständigen Genesung zu Hause bleiben
(dabei gilt zwingende Symptomfreiheit in den letzten beiden Tagen).
- Um die Schule wieder zu besuchen, muss künftig eine Selbsterklärung der Erziehungsberechtigten zum Nachweis der diagnostischen Abklärung erfolgen.
Praktischer Sportunterricht findet nicht statt.
Mit freundlichen Grüßen
gez. B.Weimer
Schulleiter