Elternbrief Nummer 22 im Schuljahr 2020-21

Vierte Verordnung zur Änderung der 2. Schul-Corona-Verordnung vom 16.04.2021 /

veränderter Hygieneplan für SARS-CoV-2

Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

 

wir müssen Sie darüber in Kenntnis setzen, dass folgende Anpassungen zum bisherigen Hygieneplan vorgenommen wurden:

Schüler mit dem Verdacht auf eine mögliche COVID-19 Erkrankung (respiratorische Symptome) dürfen die Schule nicht besuchen.

  • Respiratorische Symptome sind: Fieber ab 38 Grad, Husten (nicht durch chronische Erkrankungen), Störung des Geruchs- und Geschmackssinns, Schnupfen (nicht Heuschnupfen/Allergie), Halsschmerzen, Kopf- und Gliederschmerzen, gastrointestinale Symptome (Durchfall, Erbrechen).
  • Hier hat der Schulleiter ein Betreuungsverbot durchzusetzen.
  • Eine Wiederaufnahme in den Schulbetrieb ist nur möglich durch Abklärung mittels:

-PCR Test

– Nukleinsäurenachweis

– PoC Antigentest durch geschultes Personal in einer Arztpraxis oder einem Abstrichzentrum.

ODER der Schüler muss mindestens 7 Tage sowie bis zur vollständigen Genesung zu Hause bleiben

(dabei gilt zwingende Symptomfreiheit in den letzten beiden Tagen).

  • Um die Schule wieder zu besuchen, muss künftig eine Selbsterklärung der Erziehungsberechtigten zum Nachweis der diagnostischen Abklärung erfolgen.

Praktischer Sportunterricht findet nicht statt.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. B.Weimer

Schulleiter