Elternbrief Nummer 09 im Schuljahr 2021-2022

1. „Freitestung der Klassen in Quarantäne“

2.“Warnstreik am 23.11.2021″

3.“Änderungen in der Versetzungsverordnung“

 

Sehr geehrte Eltern,

wir möchten Sie in aller Kürze über folgende Sachverhalte informieren.

  1. Schulklassen in Quarantäne

Das Gesundheitsamt teilte mit, dass die Schülerinnen und Schüler der beiden Klassen, für die eine häusliche Quarantäne angeordnet wurde, am Freitaq, dem 19.11.2021 in der Zeit von 13:30 Uhr bis 14:30 Uhr zur Freitestung zu erscheinen haben.

Die Freitestung findet im Testzentrum Parchim in der Ludwigsluster Straße 29 im Gebäude 2 Raum 203/204 statt.

Bei negativem Testergebnis endet die Quarantäne erst nach Ablauf des Montags, den 22.11.2021!

  1. Warnstreik am Dienstag, dem 23.11.2021

Die Arbeitnehmerverbände haben am 23.11.2021 zum Streik aufgerufen.

Die Lehrerinnen und Lehrer des Grundschulteils werden sich an dieser Arbeitskampfmaßnahme nicht beteiligen, nicht weil sie nicht hinter den Forderungen der Arbeitnehmerverbände stünden, sondern einzig und allein deswegen, weil die Grundschulklassen an diesem Tag ins Theater zum Weihnachtsmärchen fahren. Dieses besondere Ereignis möchten die Lehrerinnen und Lehrer den Schülerinnen und Schülern nicht vorenthalten.

Im Regionalen Schulteil entsteht eine komplizierte Situation.

Ein Teil der Lehrerinnen und Lehrer werden sich an der Arbeitskampfmaßnahme beteiligen. Darüber hinaus stehen weitere Lehrerinnen und Lehrer einerseits wegen angeordneter ganztägiger Fortbildungen und andererseits aus Krankheitsgründen nicht zur Verfügung.

Deswegen wird am 23.11.2021 in allen Klassen von Jahrgangsstufe 5 bis 10 kein regulärer Unterricht nach Stundenplan stattfinden können. Eine Notbetreuung für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 und 6 ist eingerichtet.

Den Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufe 10 bieten wir die Möglichkeit an, bei der Arbeit an den Jahresarbeiten im PC-Kabinett beaufsichtigt zu werden.

Wir bitten um Verständnis.

  1. Änderungen in der Versetzungsverordnung

Am 28.09.2021 wurde die Versetzungsverordnung geringfügig geändert.

Danach dürfen Schülerinnen und Schüler mit Zustimmung der Klassenkonferenz freiwillig eine Jahrgangsstufe überspringen, aber auch freiwillig eine Jahrgangsstufe zurücktreten. Der freiwillige Rücktritt und das freiwillige Überspringen müssen bis zum 15.Dezember oder bis zum 15. Mai eines laufenden Schuljahres durch die Sorgeberechtigten bei der Schule beantragt werden.

Im Schuljahr des freiwilligen Rücktritts wird keine neue Versetzungsentscheidung gefällt, da die Versetzung in die nächsthöhere Jahrgangsstufe schon ausgesprochen wurde.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. B. Weimer

Schulleiter